Barrierefreiheit nach BFSG:
Klar, verständlich, für alle zugänglich
Die technische Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist für mich kein Zwang, sondern ein Ausdruck von Wertschätzung.
Klarheit
Du bekommst keine unnötige Komplexität, sondern klares Verständnis.
Jedes Element hat seinen Platz, jede Information ihre Bedeutung.
Struktur
Wir bringen Ordnung dorthin, wo bisher Verwirrung war.
Durch klare Strukturen und nachvollziehbare Abläufe bekommst Du Orientierung — Schritt für Schritt.
Zugänglichkeit
Wir machen den Zugang für alle Menschen möglich.
Unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen — Du kannst teilhaben.
„Wenn du spürst, wie gut es tut, wenn Dinge klar und zugänglich sind – dann wirst du auch unsere Arbeit verstehen.”
Gesetzliche Anforderungen nach dem BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
So wird digitale Barrierefreiheit konkret umgesetzt:
klare Struktur, hohe Lesbarkeit, einfache Navigation, Untertitel und vollständige Bedienbarkeit.
Hier zeigen wir, welche Anforderungen wir bereits erfüllen:
Video & Audio
✔️Untertitel für alle Videos
✔️Vollständige Skripte zu Videos
✔️Begleitende Texte zu Audio-Inhalten
Navigation & Bedienbarkeit
✔️Tastatur-Navigation ohne Maus
✔️Große, leicht bedienbare Buttons
✔️Klare Navigation und Struktur
Kontrast & Lesbarkeit
✔️Hohe Kontrastverhältnisse
✔️Skalierbare Schriftgrößen
✔️Serifenlose, klare Typografie
Responsive & Kompatibilität
✔️Responsive Design für alle Geräte
✔️Kompatibilität mit Hilfsmitteln
✔️Ständige Weiterentwicklung
Rechtliche Hinweise & BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu gestalten. Wir nehmen diesen Auftrag ernst und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer digitalen Angebote.
Kontakt bei Barrieren
Sollten Sie auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte direkt per email. Wir finden eine individuelle Lösung für Sie.
Durchsetzungsstelle
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind und Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

